Nutzungsvertragsentwurf Flugschule an den DCB
umfangreicher Vertragsentwurf zur geplanten Investition der Flugschule, Absicherung der Bank-Kreditlinien.
Antwort DCB an Flugschule: Kündigung
wie wird die Frage nach einem Shelterausbau beschieden ...
Nutzungsvertrag DCB - Flugschule
Antwort des DCB: "Wir entwerfen einen eigenen Nutzungsvertrag ..."
Sicherheitslandungen - Flugverbot
E-Mail Verkehr zwischen DCB, Flugschule und DHV: Flugverbot für Flugschule ...
Konzept B) Drachenfliegenlernen-Andreas Becker
Flugschule Drachenfliegenlernen mit Bestandaufnahme des Erreichten und Ausblick,
Konzept C) Gleitschirmschule X.Y.
Gleitschirmausbildung in Kooperation mit dem DCB
Big Boss - die Entscheidung
Höhepunkt und Abschluss der Liaison Flugschule versus DCB.
Auszug mit Wehen - Vermieterpfandrechte
der Vorstand des Drachenflieger- Club Berlins lässt nicht locker - lieber heute als morgen soll die Flugschule den Flugplatz verlassen
History
Der DCB und sein Verhältnis zu Flugschulen,
Nutzungsvertrag DCB - Flugschule
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Hans-Christoph Buddeeim Oktober 2006 (die Drachenflugschule hatte zum Spanferkelessen eingeladen). |
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Nach deutlichster Ablehnung des Nutzungsvertagsentwurfs unserer Drachenflugschule auf der Mitgliederversammlung durch den Verein, möchte der DCB einen eigenen Nutzungsvertrag entwerfen und dann der(n) Flugschule(n) vorlegen.
Hier die Entwicklung dazu.
Mit C) ist der endgültige Vertrag gekennzeichnet.
verschiedene Versionen
| A) | Vertrags-Version Henry Maek vom 14. Nov 2006 |
| B) | Vertrags-Version Hans-Christoph Buddee vom 15. Nov 2006 |
| C) | Vertrags-Version Hans-Christoph Buddee (Vorsitzender des DCB) vom 20. Nov 2006 |
| Interpretation: | eine von einem Juristen erstellte Interpretation vom 20. Nov 2006 |
§ 1 Gegenstand des Vertrages
| A) | Die Nutzerin erhält das Recht den Sonderlandplatz zu Schulungs- und Ausbildungszwecken zu nutzen. Die Nutzerin erhält das Recht den Platz für die vorgenannten Zwecke exklusiv zu nutzen. |
| B) | Die Nutzerin erhält das Recht, den Sonderlandplatz „Altes Lager“ zu Schulungs- und Ausbildungszwecken (HG bzw. GS) exlusiv zu nutzen. |
| C) | Die Nutzerin erhält das Recht, den Sonderlandplatz „Altes Lager“ zu Schulungs- und Ausbildungszwecken (HG bzw. GS) exklusiv zu nutzen. |
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Interpretation: |
Stichwort Sonderlandeplatz, hier ist also nur der Platz, die Taxiways, die Grasflächen, gemeint, mehr nicht. Wirkung als Ausschlussfunktion: alles ohne Gebäude, Toiletten usw. exklusiv zu nutzen: Damit ist nur Nutzung erlaubt. Verkaufsaktivitäten, Shop sind damit explizit ausgenommen. |
Platzbenutzung
| A) | Der Halter hat das Recht den Schulungsbetrieb bei berechtigen Interesse ( Meisterschaften, Flugplatzfest, usw. ) den Schulungsbetrieb einzuschränken. Weiterhin hat das Recht , sowie anderen Flugschulen und Vereinen für den gleichen Zweck bis zu einer Dauer von 4 Wochen / 28 Tage pro Einzelfall zu überlassen. |
| B) | Der DCB behält sich das Recht vor, den Schulungsbetrieb bei berechtigen Interesse (Meisterschaften, Flugplatzfest, usw.) einzuschränken. Weiterhin hat der DCB das Recht, das Fluggelände anderen Flugschulen und Vereinen für den gleichen Zweck bis zu einer Dauer von 4 Wochen / 28 Tage pro Einzelfall zu überlassen. |
| C) | Der Drachenflieger-Club Berlin e.V. (DCB) behält sich das Recht vor, den Schulungsbetrieb bei berechtigen Interesse (Meisterschaften, Flugplatzfest, usw.) einzuschränken. Weiterhin hat der DCB das Recht, das Fluggelände anderen Flugschulen und Vereinen für den gleichen Zweck bis zu einer Dauer von 4 Wochen / 28 Tage pro Einzelfall zu überlassen. |
| Interpretation: |
bei berechtigtem Interesse: das heißt also bei juristisch "offenem" Interesse. ...Flugplatzfest usw.: Das "usw." ist zu allgemein formuliert, man kann fast alles darin unterbringen. Es bedeutet daher "bei beliebigen anderen Dingen", faktisch also immer -> hat demzufolge die Wirkungsweise eines Freibriefs für den DCB zur Einschränkung. |
gemeinsame Nutzung
| A) B) C) | Die Nutzerin hat sich mit allen anderen Platznutzern abzustimmen. |
| Interpretation: | wer ist hier Platznutzer? Antwort: der Club, die Winde, jedes DCB-Mitglied, jede DCB-Aktivität (Grasmähaktionen vor Flugschulbetrieb) usw, jede Aktivität ist mit allen Interessenten aus dem DCB zu vereinbaren). |
Gebäudebenutzung
| A) B) | Die Benutzung von Einrichtung wie Gebäude wird durch einen extra Pachtvertrag geregelt, bzw. es gilt die Entgeltordnung des DCB. |
| C) | Die Benutzung von Einrichtung wie Gebäude wird durch einen extra Pachtvertrag geregelt, bzw. es gilt die Finanzordnung des DCB. |
| Interpretation: | im Prinzip sind die Gebäude nicht nutzbar, es sei den man unterwirft sich den "Extra Bedingungen", die Entgeldforderungen stellt allein der DCB, es besteht kein Verhandlungsspielraum (die Finanzordnung erstellt der Club), allein der DCB diktiert den Preis. |
§ 2 Genehmigungen, Versicherungen und Haftung
| A) B) |
Die Nutzerin kümmert sich um die zu Ihrem Zweck nötigen Zulassungen, Genehmigungen und Versicherungen. Die Nutzerin hält die FBO (Flugplatzbetriebsordnung) in der jeweils aktuellen Fassung für den Sonderlandeplatz „ Altes Lager“ ein und bestätigt den Empfang und Kenntnisnahme der Benutzungsordnung und § 6 LuftVG-Genehmigung des SLP Altes Lager. Der Halter des SLP informiert über Änderungen. |
| C) |
Die Nutzerin kümmert sich um die zu Ihrem Zweck nötigen Zulassungen, Genehmigungen und Versicherungen. Die Nutzerin hält die Flugplatzbenutzungsordnung (FBO) in der jeweils aktuellen Fassung für den Sonderlandeplatz „ Altes Lager“ ein und bestätigt den Empfang und Kenntnisnahme der FBO und § 6 LuftVG-Genehmigung des SLP Altes Lager. Der DCB informiert über Änderungen. |
| Ein Interpretationsvorschlag vom Mitglied Pückler |
falls wir heute abend beschließen, dass der Vorstand einen Vertragsentwurf ausarbeiten soll, würde ich vorschlagen, dass dieser Entwurf als Basis für Verträge mit allen Flugschulen dient, getreu dem Grundsatz: Gleiches Recht für alle. Also auch für Udo oder eine mögliche GS-Flugschule. Mit diesem Hebel könnte man allzu vermessene Forderungen von Andreas verhindern. Zweitens würde ich - ähnlich wie bei einem Wohnungs- oder Gewerbemietvertrag - alles was den Betrieb angeht, in die Hausordnung (FBO) reinschreiben, sodass man diese Hausordnung jederzeit ändern kann, ohne sich erst mit allen Flugschulen auseinanderzusetzen. So kann man sehr kurzfristig Änderungen durchsetzen, wenn diese erforderlich sind. Im Vertrag muss dann nur noch die verbindliche Einhaltung dieser FBO festgelegt werden. Dies nur am Rande Gruß Michael Pückler |
| Interpretation: | siehe Verweis Pückler: Leistungsbestimmung durch eine Partei (§315-317 BGB). In der FBO kann der Club ohne Absprache mit der Nutzerin weitere Bedingungen festlegen, bedeutet Generalermächtigung) "in der jeweils aktuellen Fassung" bedeutet: kann ständig erneuert oder geändert werden, wird sofort Vertragsbestandteil! Extremfallbeispiel: die Flugschule kann für die Sanierung der Betonflächen herangezogen werden und die Flugschule muss dem Folgen, krasser geht es nicht! |
Haftung
| A) B) | Die Nutzerin stellt den Eigentümer von jeglichen Haftungsansprüchen, die sich durch Ihren Aktivitäten ergeben, frei. |
| C) | Die Nutzerin stellt den DCB von jeglichen Haftungsansprüchen, die sich durch Ihre Aktivitäten ergeben, frei. |
| Interpretation: | vollkommen rechtswidrig, (generelle Haftungsausschlüsse sind nicht zulässig) der Vorsatz wäre dadurch auch ausgeschlossen, das geht überhaupt nicht. "... Haftungsansprüchen, die sich durch Ihren Aktivitäten ergeben, frei." (hier: negative Absicherung, Klartext z.B.: Mitglieder zerstören Shop, keine Haftung: Wird der Platz gemäht -> keine Schulung möglich, keine Haftung für Umsatzausfall, Freibrief zu schädigen, wie der DCB und Mitglieder wollen, bzw. keine Handhabe zur Unterlassung. |
Gebühren
| A) | Die Gebühren sind bis Ende 200X fest. Die neuen Gebühren werden einvernehmlich zwischen den Parteien geregelt, sollte keine Einigung erzielt werden gilt eine Erhöhung bezg. Auf den Preisindex vereinbart. |
| B) C) | Das Nutzungsentgelt wird bis Ende 200X festgesetzt. Danach wird es einvernehmlich zwischen den Parteien neu geregelt. Sollte keine Einigung erzielt werden, gilt eine Erhöhung unter Berücksichtigung des Preisindex als vereinbart. |
| Interpretation: | das muss nur berücksichtigt werden. Was heißt hier "berücksichtigt"? Es ist ein Freibrief, z.B. der PreisIndex beträgt 2,4%. Dann kann der DCB um 20% oder 40% erhöhen, es besteht ja keine Bindung an den Preisindex. Berücksichtigung heißt keine Hinderung, einzige Begrenzung ist nur der Wucher (Wucher ist juristisch definiert). |
§ 3 Nutzungsentgelt, Zahlungsweise, Kündigung und
| A) | Das Nutzungsentgelt ist bis zum 10 des Folgemonats auf ein Konto der Eigentümerin zu zahlen. Bei mehr als zweimonatigen Verzug kann die Eigentümerin ein Nutzungsverbot auszusprechen bzw. den Vertag fristlos zu kündigen. Dies gilt auch bei Forderungen die aus einen evtl. Pachtvertag entstehen. |
| B) | Das Nutzungsentgelt ist bis zum 10 des Folgemonats auf ein Konto des DCB zu zahlen. Bei mehr als zweimonatigen Verzug kann die Eigentümerin ein Nutzungsverbot auszusprechen bzw. den Vertag fristlos zu kündigen. Dies gilt auch bei Forderungen, die aus einem evtl. Pachtvertag entstehen. Im Übrigen gilt für die Nutzerin und den Flugschülern die Finanzordnung des DCB. |
| C) | Das Nutzungsentgelt ist bis zum 10. des Folgemonats auf ein Konto des DCB zu zahlen. Bei mehr als zweimonatigen Verzug kann der DCB ein Nutzungsverbot auszusprechen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies gilt auch bei Forderungen, die aus einem evtl. Pachtvertrag entstehen, sowie bei wiederholten Verstößen gegen die FBO. Im Übrigen gilt für die Nutzerin und den Flugschülern die Finanzordnung des DCB. |
| Interpretation: |
"Bei mehr als zweimonatigen Verzug ...": super Druckmittel, um alle Erhöhungen abzupressen! Flugplatz Betretungsgebühr, Aufhaltegebühr für Flugschüler, ohne Einfluss und Widerspruchsmöglichkeit der Nutzerin, explizit keine gemeinschaftliche Regelung, sondern allein das Diktat des DCB. Allein dieser Passus schließt ein Thermikseminar, das eine externe Flugschule in Altes Lager zu halten gedenkt, aus! Zu hohes finanzielles Risiko. |
§ 4 Vertragslaufzeit
| A), B), C) | Der Vertrag wird mit einer jährlichen Laufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um 1 Jahr. Kündigungszeit beträgt 3 Monate zum Jahresende. Der Vertrag ist das ersten Mal zum 31.12.200X kündbar. |
| Interpretation: |
wirkungslose Scheinsicherung aus Sicht der Nutzerin. Die Weg zur Umgehung dieser Sicherung ist extrem einfach: Platzgebühren anziehen (Vorstandsbeschluss ausreichend), ein zweimonatiger Zahlungsverzug tritt auf, fristlose Kündigung ist möglich! Ganz abgesehen davon bietet eine jährliche Laufzeit keine Investitionssicherheit. Investitionen seitens der Nutzerin verbieten sich daher von selbst. |
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Antwort DCB an Flugschule: Kündigung | Sicherheitslandungen - Flugverbot |


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