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Logo der Flugschule Drachenfliegenlernen.
Flugschule Drachenfliegenlernen
Sybelstr. 35
D-10629 Berlin-Charlottenbg.
+49 30-32702034
Germany

Nutzungsvertragsentwurf Flugschule an den DCB

umfangreicher Vertragsentwurf zur geplanten Investition der Flugschule, Absicherung der Bank-Kreditlinien.

Antwort DCB an Flugschule: Kündigung

wie wird die Frage nach einem Shelterausbau beschieden ...

Nutzungsvertrag DCB - Flugschule

Antwort des DCB: "Wir entwerfen einen eigenen Nutzungsvertrag ..."

Sicherheitslandungen - Flugverbot

E-Mail Verkehr zwischen DCB, Flugschule und DHV: Flugverbot für Flugschule ...

Konzept B) Drachenfliegenlernen-Andreas Becker

Flugschule Drachenfliegenlernen mit Bestandaufnahme des Erreichten und Ausblick,

Konzept C) Gleitschirmschule X.Y.

Gleitschirmausbildung in Kooperation mit dem DCB

Big Boss - die Entscheidung

Höhepunkt und Abschluss der Liaison Flugschule versus DCB.

Auszug mit Wehen - Vermieterpfandrechte

der Vorstand des Drachenflieger- Club Berlins lässt nicht locker - lieber heute als morgen soll die Flugschule den Flugplatz verlassen

History

Der DCB und sein Verhältnis zu Flugschulen,


Antwort DCB an Flugschule: Kündigung

Der Vorsitzende des Drachenfliegerclubs Berlin e.V. (DCB), Hans-Christoph Buddee teilt der Flugschule Drachenfliegenlernen am 20.11.06 schriftlich folgende Bedingungen mit:

Nutzungsvertrag für den SLP Altes Lager

nach Beratung mit dem FBR (Fliegerbeirat) hat der Vorstand am 16. November 2006 beschlossen, die Aktivitäten von Flugschule auf dem SLP (Sonderlandeplatz) "Altes Lager" auf der Grundlage eines für alle Flugschulen geltenden einheitlichen Nutzungsvertrages neu zu regeln.

Kündigung zum 31.12.

Um hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, kündigen wir das bisherige Nutzungsverhältnis mit Wirkung zum 31.12.2006 bzw. zum nächstmöglichen gesetzlich zulässigen Termin mit der Absicht, mit Dir, sollte eine Einigung zustande kommen und der DCB zustimmen, für das kommende Jahr auf der Basis des beiliegenden Vertragsentwurfes einen neuen Nutzungsvertrag für den SLP "Altes Lager" zu schließen.

Aus für die Vereinsdrachenflugschule

Die Vereinsdrachenflugschule "Altes Lager" steht dafür jedoch nicht mehr zur Verfügung.

neue Entgelte

Die Entgeltregelung und die Zahlungsmodalitäten werden wir für den neuen Vertrag gemeinsam festlegen - darüber hatten wir bereits in Zusammenhang mit dem Ende des Kooperationsabkommen mit Rudi Aumer gesprochen - und entsprechend in den vorliegenden Vertrag aufnehmen.

Pachtvertrag für Gebäude

Die weitere Mitbenutzung der Fazilitäten im Flachbau sowie des Trikeshelters des DCB bzw. die Überlassung eines anderen Shelters für die Nutzung der Flugschule Drachenfliegenlernen wird gesondert in einem Pachtvertrag geregelt, der als Anlage dem abzuschließenden Nutzungsvertrag beigefügt wird.

geplanter Flugschul-Shop im Shelter verboten

Shelter
Shelter
mögliche Erweiterung mit Wintergarten (Shop) nicht erwünscht.

Was einen Vertrag über einen Shelter anbetrifft, musst Du davon ausgehen, dass dafür keiner der vom DCB ausgebauten Shelter in Frage kommen wird. Außerdem darf der dann auszuwählende Shelter nicht zu dauerhaften Wohn- und Bürozwecken ausgebaut werden, sondern wie die bisher ausgebauten Shelter hauptsächlich zu Lagerzwecken von Fluggeräten und Zubehör genutzt werden.

Harte Linie des DCB

Das sind Eckpunkte für einen Vertrag, die für den DCB feststehen und nicht verhandelbar sind.

Mitglieder bestimmen über Ausbildung

Letztendlich wird eine Mitgliederversammlung dann zu entscheiden haben, ob und wie Du und der DCB zusammenkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Buddee